Staking Steuer in Österreich: Einnahmen richtig versteuern!

26 Mrz, 2023 · 3 min read

Verfasst von Mag. Elisabeth Heller, Heller Consult Steuer- und Unternehmensberatung

Als Österreicher leben wir nicht nur in der lebenswertesten Stadt der Welt (Wien!), sondern sind auch das zweitunfreundlichste Land weltweit (angeblich!).

Und wenn es um Crypto-Assets geht, zählt Österreich zu den ersten Ländern, die Kryptowährungen steuerlich den Kapitalanlagen gleichstellen.

Ja, wir sind halt doch sehr vielseitig (und einzigartig!).

Hier gibt‘s die Steuer-Basics, um legal durch den „Staking“-Crypto-Steuerdschungel zu kommen:

Wie ist die Besteuerung von Staking geregelt?

Ist der Verkauf von Staking Rewards steuerpflichtig?

Beim Staking liegen keine laufenden Einkünfte aus Krypto-Assets vor. Im Unterschied zum Mining und Lending ist „Staking“ nicht zum Zeitpunkt des Zuflusses zu besteuern, sondern erst dann, wenn verkauft wird. In diesem Fall sind bei der Berechnung des Gewinns die Anschaffungskosten mit Null anzusetzen.

Das heißt, wenn z.B.: Krypto-Assets durch Staking zugeflossen sind, dann sind diese mit 0,00 € angeschafft worden. Der Betrag, um den man die Staking-Rewards (= Einnahmen aus Staking) verkauft, wird zur Gänze mit 27,5 % versteuert.

Auch hier gibt es eine Freigrenze von 22 Euro pro Kalenderjahr. Das bedeutet, dass die unter der Freigrenze liegenden Einkünfte vollständig steuerfrei sind und somit nicht in die Steuererklärung aufgenommen werden müssen.

Beispiel zur Besteuerung von Staking

Das Finanzministerium selbst hat folgendes Beispiel veröffentlicht:

A erzielt durch „Staking“ Kryptowährungsanteile, die am 1.4.2022 zufließen (Wert zum Zuflusszeitpunkt: 100). Es verkauft diese Kryptowährung am 5.7.2024 um 500. Die Steuerpflicht entsteht erst im Verkaufszeitpunkt. Der Veräußerungsgewinn beträgt durch den Ansatz der Anschaffungskosten in Höhe von Null 500, wodurch es zu einer Steuerpflicht in Höhe von 137,5 (27,5% von 500) kommt.

Staking Haltefrist: 10 Jahre oder nicht?

Die Haltefrist gilt nicht für Staking-Rewards (Einnahmen aus Staking). Diese sind stets zu versteuern.

Ist für Staking ein Gewerbe anzumelden?

Als gewerbetreibender Unternehmer übst Du Deine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht aus.

Je nach Staking-Betrag, -Dauer und der Höhe der eingehenden Staking-Rewards und insbesondere, wenn mit der Absicht der Gewinnerzielung gestaked wird, könnte das Finanzamt Dich als gewerblich Tätige/n einstufen.

Ein weiteres Indiz für die gewerbliche Tätigkeit in Bezug auf Kapitalvermögen/Krypto-Assets kann sein, ob für die Tätigkeit Eigenkapital oder Fremdkapital aufgewendet wird. Beispielsweise würde die Aufnahme eines Kredits daher für eine gewerbliche Tätigkeit sprechen.

Sollte das Staking als gewerblich eingestuft werden, so zählt zu den steuerlichen Pflichten des Unternehmers auch hier die Führung einer Einnahmen- Ausgaben Rechnung oder (ab einer gewissen Größe) einer doppelten Buchhaltung.

Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam, das Know-How eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. Heller Consult ist spezialisiert auf die steuerliche und wirtschaftliche Optimierung von Crypto-Geschäften und bietet speziell für Miner, Trader, Verkäufer oder Holder von Kryptowährungen ein kostenloses Erst-Beratungsgespräch an. Siehe auch unter Cointracking Full-Service Österreich.

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Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater. Viele Szenarien sind individuell zu betrachten und erfordern die Expertise eines Steuerberaters.

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Autor
Moritz
Crypto Tax Manager
Tax Expert, Webinar-Host, Content Creator, Crypto Enthusiast and Investor. Interested in everything regarding the crypto space.
Tax Expert, Webinar-Host, Content Creator, Crypto Enthusiast and Investor. Interested in everything regarding the crypto space.

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