NFT Steuer in Österreich: Steuerliche Behandlung in 2024

5 Jan, 2024 · 3 min read

Verfasst von Sandra LengauerL.L.M., Heller Consult Steuer- und Unternehmensberatung

“Gib mir einen Kuss, Schatzi” – wirklich oder digital – das könnte die Anbaggerfrage der Zukunft sein.

Was hat das digitale Bussi mit Kunst und Blockchain zu tun? Viel, denn Gustav Klimts Meisterwerk („Der Kuss“) schlug in der NFT-Welt mit Bravour auf und machte somit Digitalkunst zum Unikat.

NFTs – also sogenannte Non-Fungible Tokens – sind rein digitale Sammelobjekte, sie repräsentieren eine digitale Besitzurkunde, die in der Blockchain mit einem Smart Contract verankert wird.

Oft werden NFTs mit Crypto-Assets gehandelt, manchmal gibt es sie auch mit Fiat-Money.

In der österreichischen Steuerwelt werden NTFs nicht als Kryptowährung eingestuft, sondern normalerweise als unkörperliche Wirtschaftsgüter. (Achtung: Es gibt zahlreiche Ausnahmen – eine genaue Überprüfung des individuellen Falles ist daher unabdingbar!)

Was das im Detail bedeutet, erläutern wir hier:

*Hinweis: Der Handel mit NFTs ist noch relativ neu, es fehlen bislang noch verbindliche steuerrechtliche Regelungen – doch erste Erwägungen lassen sich anstellen. Komm gerne zu einem Erstgespräch zu uns.

Ist der Kauf oder Verkauf von NFT im privaten Bereich steuerpflichtig? Sind Einkünfte aus NFT’s einkommensteuerpflichtig?

Im privaten Bereich:

Private Erträge (also der Mehrbetrag aus Einkaufspreis (oder Herstellkosten) gegenüber dem Verkaufspreis) aus dem Handel mit NFTs sind in der Regel Einkünfte aus Spekulationsgeschäften, soferne die Haltedauer der NFT’s weniger als ein Jahr beträgt.

Im Fall der Steuerpflicht kommt der progressive Steuersatz (bis zu 55% Einkommensteuer) zum Tragen.

Freigrenzen: Einkünfte von 440 Euro pro Kalenderjahr werden nicht versteuert. Das ist nicht üppig.

Kauf eines NFT im Crypto-Neuvermögen (nach dem 28.02.2021 angeschafft)

Da NFT’s meistens gegen Kryptowährungen (wie Ethereum) gehandelt werden, liegt aus steuerlicher Sicht ein Tausch einer Kryptowährung gegen ein sonstiges unkörperliches Wirtschaftsgut (=NFT) vor.

Durch diesen Tauschvorgang (ETH in NFT) wird ein steuerlicher Realisierungsvorgang verwirklicht. Daher ist der Einzelfall zu beurteilen.

Du bezahlst Deinen EFT in z.B. 0,44 ETH. Hast Du deine Cryptos teurer oder billiger eingekauft? Musst Du nach dem FiFo Prinzip vorgehen (FiFo = First In, First Out) oder hast Du andere Gestaltungsmöglichkeiten?

Prinzipiell gilt: Bei einer Wertsteigerung der Kryptowährung fällt eine Versteuerung in Höhe von 27,5% an, diese ist in der jährlichen Einkommensteuererklärung vorzunehmen.

Handelt es sich bei der Kryptowährung um Altvermögen (vor dem 01.03.2021 angeschafft), so müssen Gewinne nicht versteuert werden.

NFT wird innerhalb der Spekulationsfrist verkauft: dann ist eine Einkommensteuer zu bezahlen.

Im gewerblichen Bereich:

Bei NFTs stellt sich auch die Frage, ob diese innerhalb eines wirtschaftlichen Gewerbebetriebes oder gar aus künstlerischer Tätigkeit (diese wären selbständige Einkünfte) gehandelt werden.

Daraus leitet sich auch die Frage nach der Umsatzsteuer ab. Werden NFTs im Inland verkauft, müssen sie – bei einer wirtschaftlichen Tätigkeit – allenfalls der Umsatzsteuer unterzogen werden.

Da kommt auch die Frage auf, nach welchem Steuersatz. Bei Kunstwerken gelangen 13% zur Anwendung, bei Gebrauchsgrafik beispielsweise 20%.

Dies ist eine ungewohnte Betrachtung, denn bei Kryptowährungen und Blockchain denkt man erst einmal eine die Umsatzsteuerfreiheit.

Für Kunsthändler, Galeristen und sonstige gewerbliche Wiederverkäufer fällt der Handel mit NFTs stets unter Einkünfte aus Gewerbebetrieb und sind somit unabhängig von ihrer Haltefrist steuerpflichtig.

Zusammenfassung – es sind viele Frage zu beantworten:

  • Spekulationsfrist vorbei? Wann beginnt diese überhaupt?
  • Tausch – allenfalls Einkommensteuerpflicht (Achtung: auch die 27,5 %ige Kapitalertragsteuer ist eine Einkommensteuer)
  • Wie bewerte ich den Einsatz? Die Wertsteigerung? Wann schlägt diese überhaupt zu?
  • Muss ich einen Betrieb unterstellen? Oder kann ich einfach mir ein privates NFT-Portfolio aufbauen?
  • Umsatzsteuerpflicht ja/nein? Wer ist mein Käufer? Wo ist dieser angesiedelt?
  • Umsatzsteuersatz? Gibt es auch Online-Handel-Bestimmungen, z.B. EU-OSS?
  • Wie kann ich das alles dokumentieren?

Wie Du siehst, das Thema ist sehr umfangreich und komplex – eine genaue Überprüfung des individuellen Falles ist daher unabdingbar. Komm zu uns zu einem Erstgespräch.

Die beste Krypto-Steuersoftware in Österreich: CoinTracking

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Haftungsausschluss: Alle oben bereitgestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und ersetzen keine professionelle Beratung durch einen Steuerberater. Viele Szenarien sind individuell zu betrachten und erfordern die Expertise eines Steuerberaters.

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Autor
Moritz
Crypto Tax Manager
Tax Expert, Webinar-Host, Content Creator, Crypto Enthusiast and Investor. Interested in everything regarding the crypto space.
Tax Expert, Webinar-Host, Content Creator, Crypto Enthusiast and Investor. Interested in everything regarding the crypto space.

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